Hier findet Ihr eine kleine Auswahl der neuen Führerscheinklassen, die es ab 19.01.2013 gibt:
weitere Updates der Tabelle kommen noch demnächst
Klasse B | Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und M), ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). |
Klasse BE | Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. |
Klasse A | Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1,A2, M), ab 24 Jahren Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. |
Klasse A 2 | Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und AM), ab 18 Jahre Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. |
Klasse A1 | Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW . |
Klasse AM | Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre Kleinkrafträder u. Fahrräder mit Hilfsmotor, nicht mehr als 50ccm Hubraum u. 45 km/h |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 |